

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen: Kein Abschluss ohne Anschluss KAoA, Schulpflicht nach der 10. Klasse, Berufsorientierung, schüler online, Potenzialanalyse, Praktikum und mehr
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen: Kein Abschluss ohne Anschluss KAoA, Schulpflicht nach der 10. Klasse, Berufsorientierung, schüler online, Potenzialanalyse, Praktikum und mehr
Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule/Beruf in NRW“ ist ein wichtiges Element der vorbereitenden Bildungs-, Jugend-, Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen. Es wird seit dem Schuljahr 2016/2017 an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen verpflichtend umgesetzt.
Mit dem Übergangssystem Schule – Beruf in NRW werden Einzelmaßnahmen zur schulischen Beruflichen Orientierung zusammengeführt und die Übergänge in eine Ausbildung oder ein Studium gemeinsam gestaltet. An der Umsetzung der Landesinitiative wirken auch neben den Schulen zahlreiche außerschulische Partner mit. Die Finanzierung des Übergangs Schule-Beruf in NRW erfolgt über das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Bundesagentur für Arbeit sowie das ESF Programm Berufseinstiegsbegleitung.
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ an der Geresu
Die Phasen der Berufs- und Studienorientierung an der Geresu orientieren sich seit seiner Einführung im Schuljahr 2013/2014 an den Vorgaben des Landesvorhabens KAoA .
Die Geresu hat inzwischen eine Vielzahl der „Standardelemente zur Beruflichen Orientierung“ eingeführt und unterstützt ihre Schüler und Schülerinnen mit einem breiten Angebot beruflicher Orientierungsmaßnahmen. Viele zum Teil langjährig erprobte und neue Elemente wie etwa die Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen, Praxisphasen und Projekte werden regelmäßig durchgeführt und sind im Curriculum verankert.
In allen Phasen der Berufsorientierung, Berufsfindung und Berufsvorbereitung bietet die Geresu durchgehend Beratung und Unterstützung für Schüler und Schülerinnen und ihre Erziehungsberechtigten.
Zu Beginn des Schuljahres | Infoabend zu KAoA, Potenzialanalyse (PA) und Berufsfelderkundung (BFE) |
Nov/Dez | Eintägige Potenzialanalyse |
Im Anschluss | Individuelle Auswertungsgespräche, n.V. mit Eltern |
Vor Elternsprechtagen und den Zeugniskonferenzen: Beratung mit den KL‘ über Leistungsstand, Abschlussprognosen, Möglichkeiten und „Baustellen“ |
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März / April | Boys‘ Day / Girls‘ Day |
Juni | 3-tägige Berufsfelderkundung |
Weitere Informationen und Unterlagen wie Elternbriefe, Anmeldebögen, Einverständniserklärungen, Wahlbögen etc. finden Sie unter dem Button Downloads.
Ganzjährig nach Vereinbarung | Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit (AfA) |
Beratung durch die Jugendberufshilfe der Stadt Recklinghausen | |
Berufseinstiegsbegleitung in 9/10 und 1. Ausbildungsjahr | |
Beratung durch das Beratungsteam (Abteilungsleiterin und Beratungslehrerin) | |
Zu Beginn des Schuljahres | Besuch des Berufsinformationszentrums der AfA |
Zu Beginn des Schuljahres | Infoabend zu Schullaufbahn und KAoA / Klassenpflegschaftstermine |
Nach Ankündigung |
Praktika und Kurse in den Lernwerkstätten (LW) Ausbildung zum Medienscout |
Januar | Praxiskurse im Rahmen von KAoA (nach Anmeldung) |
Vor Elternsprechtagen und Zeugniskonferenzen: Individuelle Beratung über Leistungsstand, Abschlussprognosen, Möglichkeiten und „Baustellen“ |
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Ab Januar | Einzelberatungen für Schüler und Schülerinnen im 10. Pflichtschuljahr |
3 Wochen nach den Osterferien |
Schülerbetriebspraktikum |
Nach Ankündigung | Ausbildungsbotschafter der IHK Nordwestfalen und der Handwerkskammer MS |
Je nach Angebot
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Teilnahme an Einzelveranstaltungen (nach Anmeldung), z. B.: – BauBus des Bauindustrieverbandes NRW e.V. – Informationsveranstaltung der Bundespolizei – Projekt Schule und Verwaltung der Stadt RE: Verwaltungs-, technische und handwerkliche Berufe – Projekt Schule und Steuern des Finanzministeriums NRW – PflegeCamp St. Elisabeth-Hospital, Herten |
Weitere Informationen und Unterlagen wie Elternbriefe, Anmeldebögen, Einverständniserklärungen, Wahlbögen etc. finden Sie unter dem Button Downloads.
Ganzjährig nach Vereinbarung | Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit (AfA) |
Beratung durch die Jugendberufshilfe der Stadt Recklinghausen | |
Berufseinstiegsbegleitung in 9 /10 und im 1. Ausbildungsjahr | |
Beratung durch Abteilungsleiterin und Beratungslehrerin | |
Zu Beginn des Schuljahres | Infoabend zu Schullaufbahn und KAoA / Klassenpflegschaftstermine |
Im 1. Halbjahr | Projekt Laufbahn 10 /3 Termine |
Nach Ankündigung | Praktika und Exkursionen im Wahlpflicht-Bereich und den Lernwerkstätten |
Nach Ankündigung | Ausbildungsbotschafter der IHK Nordwestfalen und der Handwerkskammer MS |
Vor Elternsprechtagen und Zeugniskonferenzen: Individuelle Beratung über Leistungsstand, Abschlussprognosen, Möglichkeiten und „Baustellen“ |
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Ab Januar | Einzelberatungen: Anmeldung zu Gymnasiale Oberstufe, Berufskollegschulen u.a. |
Februar | Anmeldungen für die Gymnasiale Oberstufe oder an berufsbildenden Schulen über das Portal schueler-online |
Je nach Angebot (Beispiele) |
Teilnahme an Einzelveranstaltungen (nach Anmeldung), z. B.: – BauBus des Bauindustrieverbandes NRW e.V. – Informationsveranstaltung der Bundespolizei – Projekt Schule und Verwaltung der Stadt RE: Verwaltungs-, technische und handwerkliche Berufe – Projekt Schule und Steuern des Finanzministeriums NRW – PflegeCamp St. Elisabeth-Hospital, Herten |
Weitere Informationen und Unterlagen wie Elternbriefe, Anmeldebögen, Einverständniserklärungen, Wahlbögen etc. finden Sie unter dem Button Downloads.
Am Ende des 10. Schulbesuchsjahres endet für die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Schulpflicht in der Sekundarstufe I.
Sie sind aber weiterhin bis zur Vollendung eines Berufsausbildungsverhältnisses bzw. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Sekundarstufe II schulpflichtig (§ 38 SchulG).
Ausgenommen sind damit nur Schülerinnen und Schüler, die bis zum 31. Juli des auslaufenden Schuljahres das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die „Schulpflicht in der Sekundarstufe II“ ist erfüllt
mit dem Besuch
mit dem Ableisten
mit der Teilnahme
Die abgebende Schule ist solange für die „Überwachung der Schulpflicht“ verantwortlich, „bis ihr die Aufnahme durch eine andere Schule der Sekundarstufe II übermittelt wird.“ (§7 Abs.1 VO-DV)
Der Nachweis ist erbracht,
Der Nachweis der Erfüllung der Schulpflicht in der S II muss zu Beginn des neuen Schuljahres bei der abgebenden Schule, also der Geresu, vorliegen.
Andernfalls ist die Schule gehalten, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Mit „Schüler Online“ können sich alle Schülerinnen und Schüler zentral über das Internet anmelden – und zwar
Doch „Schüler Online“ ist mehr als ein zentrales Anmeldesystem.
Das schueler online-Portal
Ausführliche Informationen zu dem Portal, den Abläufen der Anmeldung sowie die aktuellen Termine für das laufende Schuljahr finden Sie in dem Flyer „schueler online“. Die aktuelle Version erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils im Dezember.
Anmelden über das schueler-online-Portal – Terminplan |
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Okt / Nov |
Schriftliche Abfrage der aktuellen Schülerdaten. Veraltete oder fehlende Daten erschweren bzw. verhindern eine Anmeldung über schueler online. Die meisten beteiligten Schulen verlangen einen über schueler online ausgedruckten Anmelde-bogen. Falsche Kontaktdaten (Adresse, Telefon, etc.) erschweren die Erreichbarkeit bei kurzfristigen Rückfragen von Seiten der Berufskollegschulen. |
Dez | Erstanmeldung der Klassen im Portal durch die Abt. 8-10 der Geresu |
Ausgabe der Infoblätter, Zugriffsermächtigungen und der Datenblätter | |
Jan | Der erste Zugriff: Passwortänderungen, Eingabe von Abschlussprognosen, Korrektur der Datenblätter – mit Unterstützung durch die Beratungslehrerin |
Jan/ Feb | Ausgabe der Halbjahreszeugnisse mit Prognosebögen |
Feb | Anmeldungen |
Information, begleitende Beratung und Unterstützung durch Klassenleitung und Beratungsteam 8-10 | |
März | Rückmeldungen der Berufskollegschulen |
April -Juli | 2. Runde: Anmeldungen und Rückmeldungen |
Feb – Sept |
Dokumentation der Berufsschulpflicht: ∟ Überprüfung des Anmeldestatus im Portal( „angenommen“ oder …) ∟ Ausbildungsverträge ∟ Sonstige Nachweise (FSJ, FÖJ, BvB-Maßnahmen der AfA, u.a.) |
Wie geht es weiter nach der Berufsschule oder dem Abitur? Hier findest du bald nähere Infos zu dieser Frage.
Datum | Betrifft | Inhalt | Datum/Ort |
24.10 – 28.10 | Jahrgang 8 | Potentialanalyse | Ganztätig/ Bildungszentrum des Handels |
31.10 – 04.11 | Jahrgang 8 plus Eltern | Auswertungsgespräche Potentialanalyse | Ganztätig/ Aula |
18.11 | Jahrgang 9 – 2 Klassen | Besuch des BiZ | Agentur für Arbeit |
24.11 | Jahrgang 9 – 2 Klassen | Besuch des BiZ | Agentur für Arbeit |
30.01 – 06.02 | Jahrgänge 8,9, 10 und EF | Lernbüro – Berufliche Orientierung in VR | im Haus |
17.04 – 05.05. | Jahrgang 9 | Praktikum | Extern |
17.04 – 28.04 | EF | Praktikum | Extern |
27.04 | Jahrgang 7 | Girls and Boys Day | Extern |